Sebastian Hornung
Ich bin Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und behandle Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene bis 21 Jahre und deren Bezugspersonen.
Tiefenpsychologische Psychotherapie
Systemische Beratung
Private Krankenkassen & Selbstzahler
Termine nach Vereinbarung.
Schreiben Sie mir einfach eine e-Mail (kjp-hornung@posteo.de) oder rufen Sie mich an (0151 56611768)
Es gibt in Deutschland derzeit drei wissenschaftlich anerkannte und sozialrechtlich zugelassene psycho-therapeutische Behandlungsverfahren für Kinder und Jugendliche, die sich im Verständnis psychischer Erkrankungen und in der Behandlungstechnik unterscheiden. Das sind Analytische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie.
Eltern, die an ihren Kindern anhaltende Störungen bemerken oder durch Lehrer, Erzieher oder Ärzte auf Probleme aufmerksam gemacht werden, sollten diese von einem geeigneten Psychotherapeuten abklären lassen.
Anlässe, psychotherapeutische Hilfe in einer Praxis zu suchen sind z.B.:
Wörtlich übersetzt bedeutet Psychotherapie „Heilbehandlung für die Seele“. Psychotherapie bietet immer dann Hilfe, wenn das Befinden von Menschen derart stark beeinträchtigt ist, dass das Leben eingeschränkt bzw. negativ beeinflusst wird. Häufig führt dies zu chronischer Belastung. Vielfach ist der Auslöser für die Betroffenen nicht unmittelbar erkennbar. In einer tiefenpsychologischen fundierten oder analytischen Psychotherapie entsteht zwischen Patient und Therapeuten eine Beziehung, in der sich die inneren (unbewussten) Themen des Kindes oder Jugendlichen, seine Sorgen, Wünsche und Aggressionen, seine Konflikte und Ängste entfalten können und mit Hilfe des Therapeuten verstanden werden. Mit der dadurch gewonnenen inneren Sicherheit kann das Kind oder der Jugendliche neue Wege zur Lösung seiner Konflikte finden. Kinder- und Jugendlichentherapie erfolgt dabei, individuell und orientiert am Alter des Kindes bzw. Jugendlichen, als Spiel- oder Gesprächstherapie. Eltern sind zumeist die bedeutendsten Bezugspersonen für das Kind. Daher sind regelmäßige Gespräche mit ihnen, wie aber auch anderen Bezugspersonen, wichtig für den Erfolg der Therapie. Im therapeutischen Prozess können Bezugspersonen das Krankheitsgeschehen sowie den eigenen Umgang und das eigene Erleben damit - auch vor dem eigenen biografischen Hintergrund - verstehen lernen und darüber neue Antworten auf das Kind entwickeln.
Die Therapiesitzungen erfolgen 1-2 mal die Woche. Der Einbezug der Bezugspersonen findet im Verhältnis 4:1 statt. Das bedeutet, dass Elterngespräche, auch abhängig vom Alter des Kindes bzw. Jugendlichen, für 1-2 Sitzungen im Monat angesetzt werden.
Die systemische Beratung ist als Ergänzung zum therapeutischen Angebot meiner Praxis zu verstehen. Sie kann da sinnvoll sein, wo keine klare Indikation für eine psychotherapeutische Behandlung aufgrund von einer ICD-10-Diagnose besteht. Beratung ist meist kürzer und krisenbezogener im Unterschied zur Therapie. In kritischen Lebensumständen sollen durch systemische Beratung kurzzeitige handlungs- und alltagsbewältigende Lösungen gefunden werden. Dies bietet die Möglichkeit das Angebot einer psychotherapeutichen Praxis für Kinder und Jugendliche um ein niedrigschwelliges Angebot, aber auch gezielte Arbeit mit vorrangig den „Erwachsenen“ eines Familiensystems (z.B. in Form von Paarberatung) zu erweitern. Die systemische Arbeit bezieht sich auf die Grundlagen der Systemtheorie, der systemischen Familientherapie und der Beratungswissenschaft. Sie erklärt das Verhalten von Menschen aus ihren Beziehungen und Interaktionen untereinander und zu ihrer Systemumwelt. Systemische Beratung zielt auf die Erweiterung von Wahrnehmungs- und Handlungsmöglichkeiten. Sie nutzt Empowerment und Ressourcenorientierung mit dem Ziel der Stärkung der Autonomie und Eigenmacht der Menschen und fördert Selbstbefähigungspotentiale, um in Hinblick auf die mitgebrachten Probleme eine Veränderung und Verbesserung der Lebenssituation zu erreichen. Systemische Beratung hat dabei immer auch eine therapeutische und heilende Wirkung.
Gerne biete ich
einen Termin für ein Erstgespräch an. Hier können wir gemeinsam Ihr Anliegen genau in den Blick nehmen, ich erhalte einen ersten diagnostischen Eindruck und wir klären die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens. Hier entscheidet sich auch, ob eine Psychotherapie in Ihrem Fall die passende Behandlung darstellt sowie welches psychotherapeutische Verfahren für Sie bzw. Ihr Kind hilfreich sein könnte.
Ab einem Alter von 15 Jahren können Jugendliche auch ohne die Einwilligung der Eltern eine Psychotherapie in Anspruch nehmen.
Die meisten gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie die Beihilfe übernehmen die probatorischen Sitzungen (6 Sitzung für Diagnostik und Anamneseerhebung), ohne dass zuvor ein Antrag gestellt werden muss. Da bei privaten Krankenversicherungen jedoch die Leistungsbedingungen von den individuellen Versicherungsverträgen abhängig und nicht einheitlich geregelt sind, ist es in jedem Fall ratsam, sich dort frühzeitig, am besten vor dem ersten Termin in meiner Praxis, darüber bei der Versicherung zu informieren und ggf. notwendige Antragsformulare für eine Psychotherapie anzufordern.
Das Honorar bei Privatversicherten sowie Selbstzahlern richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Dieses halten wir in einer Honorarvereinbarung fest. Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Bitte klären Sie dies unbedingt vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ab.
Viele Anliegen und Situationen lassen sich im Rahmen von systemischer Beratung bereits in kurzer Zeit und in wenigen Sitzungen (3-5 Sitzungen) klären, Lösungen können angestoßen und neue Perspektiven entwickelt werden.
Manche Situationen hingegen können eine intensivere Form der Begleitung und Unterstützung erfordern. Sitzungen finden alle 2-4 Wochen statt.
Umfang und Frequenz der Sitzungen werden nach unserem ersten Kennenlernen, abhängig von Ihrem Anliegen individuell abgestimmt und im Prozess auch angepasst, wenn nötig.
Einzelsitzung (50 Minuten) 110€
Mehrpersonensitzung, z.B. als Paar oder Familie (50 Minuten) 140€
Längere Sitzungen können individuell und nach Bedarf vereinbart werden.
Tiefenpsychologische Kurz- & Langzeittherapie
Tiefenpsychologische Kurz- & Langzeittherapie
Systemische Familienberatung
Systemische Paarberatung
Systemische Lebensberatung
Mein Name ist Sebastian Hornung. Ich habe Pädagogik (M.A.) und Skandinavistik (B.A.) in Kiel studiert, bin approbierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut (tiefenpsychologisch fundiert) sowie Systemischer Berater (DGSF).
Termine erfolgen nach Vereinbarung.
Bei Interesse an einem Erstgespräch melden Sie sich gerne per e-Mail kjp-hornung@posteo.de oder telefonisch unter der 0151 56611768 bei mir.
Wenn Sie mich nicht direkt erreichen, melde ich mich sobald wie möglich bei Ihnen zurück.
Privatpraxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Sebastian Hornung, M.A.
Kirchhofsallee 16
24214 Gettorf
Pflichtangaben gem. § 5 Telemediengesetz (TMG)
Name und Sitz der Psychotherapeutischen Praxis:
Privatpraxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Sebastian Hornung (M.A.)
Kirchhofsallee 16
24214 Gettorf
Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland,
Bezirksregierung Münster.
Psychotherapie-Richtlinienverfahren:
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.
Arztregistereintragung:
Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, Bismarckallee 1-6, 23795 Bad Segeberg, Tel.: 04551 883-0, www.kvsh.de
Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen:
Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz – PsychThG) v. 16.06.1998 (BGBl. I S. 1311), zuletzt geändert am 20.06.2002, und das Landesgesundheitsdienstegesetz / Landesheilberufe-Kammergesetz. Die Texte der genannten Bestimmungen sind im Buchhandel erhältlich oder im Internet von der Aufsichtsbehörde (s. u.) abrufbar.
Zugehörige Aufsichtsbehörde gem. § 5 Nr. 3 TMG:
Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein
Umsatzsteueridentifikationsnummer:
Entfällt, denn psychotherapeutische Leistungen sind steuerbefreit, weil heilberuflich
gem. § 4 Nr. 14 UStG - vergl. Psychotherapeutenjournal 0/2002, S. 36.
Webseitenbetreiber und inhaltlich verantwortlich:
Sebastian Hornung (Anschrift wie oben)
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Praxis Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben.
1. Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung
Sebastian Hornung
Privatpraxis für Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapie
Kirchhofsallee 16
24214 Gettorf
Tel.: 0151 56611768
kjp-hornung@posteo.de
2. Zweck der Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Therapeuten und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen.
Hierzu verarbeite ich Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapieverläufe und Behandlungsempfehlungen, die wir erheben. Zu diesen Zwecken können uns auch andere Ärzte, Kliniken und Rehaeinrichtungen zusätzliche Daten und Informationen bereitstellen.
3. Empfänger Ihrer Daten
Ich übermittle Ihre personenbezogenen Daten nur an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben. Die Übermittlung erfolgt überwiegend zum Zwecke der Abrechnung.
4. Anmeldeformular
Wenn Sie mir per Anmeldebogen eine Anfrage zukommen lassen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei mir gespeichert. Diese Daten gebe ich nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
5. Speicherung Ihrer Daten
Ich bewahre Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist. Aufgrund rechtlicher Vorgaben bin ich dazu verpflichtet, diese Daten mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren und anschließend zu vernichten.
6. Ihre Rechte
Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen.
Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD),
Holstenstraße 98, 24103 KIel
7. Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. H) DS-GVO in Verbindung mit Paragraph 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. B) Bundesdatenschutzgesetz. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.
Sebastian Hornung (M.A.)
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